Die Installation einer Split-Klimaanlage erfordert eine Außeneinheit. Bei Mietwohnungen oder Eigentumswohnanlagen ist die Zustimmung des Vermieters oder der Eigentümergemeinschaft (WEG) notwendig. Wir beraten Sie gerne zu den technischen Voraussetzungen und denkmalschutzrechtlichen Aspekten in Münchener Stadtbezirken.